Kostenrückerstattung
Hier möchten wir Sie informieren, wie Sie zu einer Kostenrückerstattung (bei Physiotherapie) durch Ihren Sozialversicherungsträger kommen.
- Damit Sie Ihre Honorarnoten bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, muss eine „Verordnung zur physikalischen Behandlung“ ausgestellt werden. Die Verordnung kann von einer/m Vertrags- oder einer Wahlärztin oder einem Wahlarzt ausgestellt werden. Auf der Verordnung müssen Art und Anzahl der durchzuführenden Behandlungen und die Diagnose angegeben sein. (zB: 45 Min. Heilgymnastik, 15 Min. Heilmassage)
- Terminvereinbarung bei uns und Therapiestart. Ab dem Ausstellungsdatum kann mit der Therapie begonnen werden.
- Bewilligung der Verordnung innerhalb von 4 Wochen nach der Ausstellung bei Ihrer Krankenkasse (persönlich, Post, Fax, evtl. E-Mail).
- Nach Therapieende: Einreichung der Honorarnote mit der bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse.
- Rückerstattung des Kassenanteils (je nach Krankenkasse zwischen € 19-30/Einheit)
- Eventuelle Übernahme der Restkosten durch Zusatz- oder Unfallversicherung
Bei Privatversicherungen müssen Sie sich informieren, welche Vorraussetzungen hier erfüllt werden müssen. Oft werden hier auch andere, alternative Heilbehelfe (Osteopathie, Cranio-Sacral, etc.) einbezogen.