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Kostenrückerstattung

Hier möchten wir Sie informieren, wie Sie zu einer Kostenrückerstattung (bei Physiotherapie) durch Ihren Sozialversicherungsträger kommen.

  1. Damit Sie Ihre Honorarnoten bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, muss eine „Verordnung zur physikalischen Behandlung“ ausgestellt werden. Die Verordnung kann von einer/m Vertrags- oder einer Wahlärztin oder einem Wahlarzt ausgestellt werden. Auf der Verordnung müssen Art und Anzahl der durchzuführenden Behandlungen und die Diagnose angegeben sein. (zB: 45 Min. Heilgymnastik, 15 Min. Heilmassage)
  2. Terminvereinbarung bei uns und Therapiestart. Ab dem Ausstellungsdatum kann mit der Therapie begonnen werden.
  3. Bewilligung der Verordnung innerhalb von 4 Wochen nach der Ausstellung bei Ihrer Krankenkasse (persönlich, Post, Fax, evtl. E-Mail).
  4. Nach Therapieende: Einreichung der Honorarnote mit der bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse.
  5. Rückerstattung des Kassenanteils (je nach Krankenkasse zwischen € 19-30/Einheit)
  6. Eventuelle Übernahme der Restkosten durch Zusatz- oder Unfallversicherung

Bei Privatversicherungen müssen Sie sich informieren, welche Vorraussetzungen hier erfüllt werden müssen. Oft werden hier auch andere, alternative Heilbehelfe (Osteopathie, Cranio-Sacral, etc.) einbezogen.